12. Januar 2017
Nach Jahren der Einsparungen steigt das Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Menschen im Hartz-IV-System seit 2014 wieder. Doch weil die Jobcenter Gelder für Verwaltungskosten abzweigen, kommt die Erhöhung nicht bei den Betroffenen an.
Zwischen 2010 und 2013 hat die Bundesregierung das Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Menschen im Hartz IV-System kontinuierlich reduziert. Der Haushalt sah immer weniger Soll-Ausgaben für die so genannten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vor. Die Regierung erklärte ihren Sparkurs mit der guten Arbeitsmarktlage. Bei rückläufigen Arbeitslosenzahlen sei eine Reduktion der Mittel nur logisch.
Doch auch das Pro-Kopf-Budget für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (alle Hartz-IV-Empfänger im erwerbsfähigen Alter, die grundsätzlich für eine Förderung infrage kommen, 2016 revidierte Daten) sank zwischen 2010 und 2013 von 1.364 auf 888 Euro. Auch 2008, dem Jahr vor der Wirtschaftskrise, wurde mit 1.287 Euro pro Person noch deutlich mehr ausgegeben. Die Kürzungen waren also keine logische Konsequenz des Aufschwungs am Arbeitsmarkt, sondern unverhältnismäßige Sparmaßnahmen.
Pro-Kopf-Budget seit 2014: Anstieg bei den SOLL-Ausgaben
Seit 2014 steigen die geplanten Ausgaben (SOLL) für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erstmals wieder. Statt 3,9 Milliarden im Jahr 2013 standen 2014 und 2015 jeweils 3,903 Milliarden zur Verfügung: Drei Millionen Euro mehr. Da parallel die Zahl der potentiellen Förderkandidaten leicht gesunken ist, entfielen auf den Einzelnen mit 896 beziehungsweise 902 Euro etwas mehr Fördergelder – jedenfalls theoretisch.
Denn die Jobcenter nutzen die ihnen zur Verfügung gestellten Gelder nicht vollständig für Leistungen zur Eingliederung, sondern schichten zunehmend Beträge in ihren Verwaltungsetat um. 2015 kamen nur 3,2 der 3,9 Milliarden Euro in Form von Maßnahmen bei den Betroffenen an. Das Pro-Kopf-Budget lag damit tatsächlich bei 747 und nicht 902 Euro.
2016 wurden die Fördermittel weiter auf 4,15 Milliarden Euro erhöht. Bei 4,37 Millionen Erwerbsfähigen im Hartz-IV-System standen also grundsätzlich 962 Euro pro Kopf zur Verfügung. Daten zu den tatsächlichen Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit liegen bisher noch nicht vor. Allerdings wurde 2016 erstmals auch das Verwaltungsbudget wieder um 324 Millionen Euro auf 4,37 Milliarden Euro angehoben.
Ob das zu einer Umkehr bei der Umschichtungspraxis der Jobcenter führt, bleibt abzuwarten. 2017 wird mit 4,44 Milliarden Euro noch einmal mehr Geld sowohl für die Verwaltungskosten als auch für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen. Dann könnten, unter der Annahme, dass die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten konstant bleibt und die Jobcenter nicht umschichten, pro Kopf 1.031 Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ausgegeben werden – theoretisch.
Zum Weiterlesen:
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2017
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2016
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2015
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2014
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2013
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2012