15. April 2019
2018 führte fast jede dritte Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA) Arbeitslose in Leiharbeit. In einigen Fällen werden diese Vermittlungen von der BA sogar finanziell bezuschusst. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Arbeitsagentur fördert so Beschäftigungsverhältnisse, die oft schlecht bezahlt und nur von kurzer Dauer sind.
2018 führte nahezu ein Drittel der erfolgreichen Vermittlungen von Arbeitslosen in Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Leiharbeit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung zu einer Bundestagsanfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesregierung bezieht sich in ihrer Antwort auf statistische Erhebungen der BA. Positiv ist: Die Entwicklung war in den letzten Jahren rückläufig und es werden anteilig immer weniger Arbeitslose in Leiharbeit vermittelt.
Zwischen Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung (SGB III) beziehen, und Arbeitslosen, die Hartz IV (SGB II) empfangen, gibt es dabei deutliche Unterschiede. Während Empfänger von Hartz IV in knapp 36 Prozent der Fälle in Leiharbeit vermittelt werden sind es bei Empfängern von Arbeitslosengeld nur rund 28 Prozent. Dieser Unterschied hat sich seit 2013 sogar noch verstärkt. Da insgesamt knapp drei Viertel aller Vermittlungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung stattfinden, ist der Rückgang der Vermittlungen in Leiharbeit insgesamt mehrheitlich auf einen Rückgang im SGB III zurückzuführen.
Arbeitsagentur subventioniert Beschäftigung in Leiharbeit
Laut Statistik der BA gab es in Deutschland im Juni 2018 über eine Million Leiharbeitnehmer (O-Ton berichtete). Obwohl nur 2,7 Prozent aller Beschäftigten in Leiharbeit angestellt sind, war die Zahl der Leiharbeitnehmer in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Die BA trägt nicht nur über die Anzahl der Vermittlungen zu dieser Entwicklung bei: Von Dezember 2017 bis November 2018 wurden laut Förderstatistik der BA 8.300 Arbeitsaufnahmen in der Leiharbeit mit einem Eingliederungszuschuss gefördert. Außerdem entfielen im Jahr 2018 rund 32 Prozent der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten offenen Stellen auf die Leiharbeitsbranche (O-Ton berichtete).
Fast die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse endet binnen 3 Monate
Die Vermittlung in Leiharbeit ist auch unter dem Kriterium der nachhaltigen Beendigung von Arbeitslosigkeit kritisch zu betrachten. Besonders brisant: Leiharbeitsverhältnisse sind oft nur von kurzer Dauer. Im ersten Halbjahr 2018 endete beinahe die Hälfte (44,7 Prozent) aller rund 776.000 beendeten Arbeitsverhältnisse in Leiharbeit innerhalb der ersten drei Monate. Drei von vier Anstellungen bestanden weniger als ein Jahr (O-Ton berichtete).
Für die Bundesregierung ist das aber kein Grund zur Sorge. So heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage: „Aus Sicht der Bundesregierung kann die Nachhaltigkeit der Vermittlung jedoch nicht ausschließlich am zeitlichen Aspekt gemessen werden. Aspekte einer nachhaltigen Vermittlung in Leiharbeit können sich daraus ergeben, dass sie Gelegenheit bietet, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, Arbeitserfahrung zu sammeln und Kontakte zu verschiedenen Betrieben zu knüpfen.“
Allerdings geht aus der BA-Statistik hervor, dass ein erheblicher Teil der Arbeitnehmer nach dem Ende einer Beschäftigung in Leiharbeit erneut eine Anstellung als Leiharbeitnehmer aufnimmt und nicht in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis wechselt. Nach 30 Tagen sind 22 Prozent der vormaligen Leiharbeitnehmer erneut in Leiharbeit tätig und nach 90 Tagen sogar fast jeder Vierte.
von Lena Becher
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Bild: Colourbox.de