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Anhörung im Bundestag zum Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz

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Die Bundesregierung will die berufliche Weiterbildung für geringqualifizierte Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose erleichtern. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde ihr Gesetzentwurf heute mit Sachverständigen diskutiert. Die Mehrheit bewertete ihn als Schritt in die richtige Richtung.  

Bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestag diskutierten die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales heute mit Sachverständigen über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung. Geringqualifizierte Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose sollen einen verbesserten Zugang zur beruflichen Weiterbildungen erhalten und Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld behoben werden.

Zu den Plänen der Regierung zählen Prämien zur Motivationsstärkung und der schnellere Zugang zu Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. So sollen Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss beim Erwerb von Grundkompetenzen wie Lesen, Rechnen und Schreiben gefördert werden, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nötig ist. Für das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen sollen zudem Prämien von 1.000 bzw. 1.500 Euro gezahlt werden.

Arbeitnehmern in Transfergesellschaften, die von Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sind, sollen schneller an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen können. Für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen sollen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von sechs auf zwölf Wochen verlängert werden.

Die berufliche Weiterbildung soll weiterhin keine Nachteile für den Bezug von Arbeitslosengeld mit sich bringen. Während der Teilnahme soll ein zuvor bestehender Arbeitslosenversicherungsschutz durch eine freiwillige Weiterversicherung aufrechterhalten werden können. Außerdem will die Regierung eine bis Ende 2016 befristete Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte bis zum 31. Juli 2018 verlängert.

Umstrittene Prämienregelung

Über die Prämienregelung wurde besonders intensiv diskutiert. Marlene Schubert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks fürchtete, sie könnten bei künftigen Auszubildenden die Erwartung wecken, dass das Bestehen von Prüfungen grundsätzlich finanziell belohnt werden müssen. Auch Oliver Heikaus vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag warnte vor teuren Mitnahme-Effekten. Er forderte, Prämien unbedingt auf eine genau definierte Zielgruppe zu beschränken und wenn, dann nur als Ermessensleistung einzuführen (eine Einschätzung hierzu liefert Prof. Dr. Stefan Sell auf Aktuelle Sozialpolitik).

Thomas Kruppe vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hingegen erläuterte, dass finanzielle Einbußen mit Abstand das wichtigste Hindernis für Arbeitslose sei, eine Weiterbildungsmaßnahme zu beginnen. Das unterstützte Walter Würfel vom Bundesverband der Träger beruflicher Bildung. Johannes Jakob vom Deutschen Gewerkschaftsbund befand, dass Weiterbildung grundsätzlich belohnt werden sollte. Prämien seien wichtige Beiträge zur Integration und dauerhaften Stabilisierung der Beschäftigung.

„Arbeitsmarktpolitische Förderung insgesamt wieder erhöhen“

Joachim Rock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband kritisierte den Gesetzentwurf insgesamt, denn es fehle ein „schlüssiges, rechtskreisübergreifendes Gesamtkonzept“. Grundsätzlich sei es notwendig, die Fördergelder für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wieder zu erhöhen. Sie waren in den Jahren 2009 bis 2014 um ein Viertel gekürzt worden, sodass viel Infrastruktur verloren gegangen sei.

Zum Weiterlesen:

Deutscher Bundestag, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Drucksache 18/8042)

Prof. Dr. Stefan Sell, Wenn vulgärökonomistisch deformiertes Denken von Wirtschaftsfunktionären korinthenkackerhaft in den Bundestag getragen wird: Wirtschaftsverbände warnen vor den (angeblichen) Folgen einer (kleinen) Weiterbildungsprämie, in: Aktuelle Sozialpolitik, 8.5.2016