zurück

Gute Ein-Euro-Jobs, schlechte Ein-Euro-Jobs?

Ein-Euro-Jobs sind das meistdiskutierte Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Geschaffen, um am Arbeitsmarkt chancenlose Menschen an Arbeit heranzuführen, werden sie häufig als wirkungslose Billigjobs kritisiert. Die Politik hat ihre Förderung inzwischen deutlich zusammengestrichen. Trotzdem sollen jetzt Flüchtlinge mit Ein-Euro-Jobs den deutschen Arbeitsmarkt kennenlernen – für Experten ein Widerspruch in sich. In Österreich überlegt man, sie ebenfalls einzuführen.

Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, so die offizielle Bezeichnung der Ein-Euro-Jobs, gibt es seit den Hartz-Reformen. Ähnliche Fördermöglichkeiten gab es mit den so genannten Arbeitsgelegenheiten der Hilfe zur Arbeit aber schon zuvor. Ein-Euro-Jobs sind Beschäftigungen, für die die Teilnehmenden, zusätzlich zu ihren Hartz-IV-Bezügen, eine „Mehraufwandsentschädigung“ von bis zu zwei Euro die Stunde erhalten. Sie sollen die Beschäftigungschancen von besonders arbeitsmarktfernen Menschen im Hartz-IV-System erhöhen. Bis zur Instrumentenreform 2012 waren die Teilhabe am sozialen Leben durch Arbeit sowie die Überprüfung der Arbeitsbereitschaft der Teilnehmenden ebenfalls Ziele der Maßnahme. Zudem gab es zuvor noch eine sozialversicherungspflichtige „Entgeltvariante“, bei der die Teilnehmenden das übliche Arbeitsentgelt statt der Hartz-IV-Leistungen erhielten.

Ein-Euro-Jobs sind lange kein Masseninstrument mehr

Im Rahmen der Hartz-Reformen plante man von Beginn an, die Ein-Euro-Jobs zu dem wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrument der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz-IV-System) zu machen. Entsprechend hoch waren die Zugangszahlen. 2006 begannen 840.000 Personen einen Ein-Euro-Job (Arbeitsgelegenheit), 2007 waren es knapp 820.000 und 2008 über 830.000. Andere Maßnahmen bewegten sich zahlenmäßig auf deutlich niedrigerem Niveau. Im Jahresdurchschnitt 2006 hatten 330.000 Personen einen Ein-Euro-Job – und die Teilnehmerzahlen blieben hoch – bis 2010.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihen zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, Darstellung O-Ton-Arbeitsmarkt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihen zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, Darstellung O-Ton-Arbeitsmarkt. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihen zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, Darstellung O-Ton-Arbeitsmarkt.

Danach ließen Einsparungen im Bundeshaushalt, in deren Folge das Arbeitsministerium (BMAS) die Förderung deutlich reduzierte, die Teilnehmerzahlen massiv schrumpfen. 2015 gab es nur noch rund 87.000 Ein-Euro-Jobber (O-Ton berichtete). Im Juli 2016 schätzt die Bundesagentur für Arbeit, dass es 2016 mit 86.000 Menschen noch einmal weniger sein werden. Zwar ist der Ein-Euro-Job noch immer das zahlenmäßig bedeutsamste Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung im Hartz-IV-System, von der intensiven Nutzung Mitte der 2000er-Jahre ist man inzwischen aber mit annähernd einem Viertel der früheren Teilnehmerzahlen weit entfernt. Dennoch reißt die Diskussion um die arbeitsmarktpolitische Maßnahme nicht ab.

Dauerhaft gefangen in einem Scheinarbeitsmarkt?

Zuletzt ging es um die Dauer der Förderung. Bisher dürfen Ein-Euro-Jobber innerhalb von fünf Jahren maximal zwei Jahre beschäftigt werden. Mit dem Gesetz zur Rechtsvereinfachung des zweiten Sozialgesetzbuches kann die Förderdauer nach Ablauf der 24 Monate auf bis zu zwölf weitere Monate verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme weiterhin vorliegen. Kritiker befürchteten sogleich, dass Langzeitarbeitslose nun bis zu drei Jahre zu Niedriglohnverhältnissen in der Maßnahme und damit vom echten Arbeitsmarkt ferngehalten werden sollen.

Tatsächlich dauern Ein-Euro-Jobs aber im Durchschnitt nicht annähernd 24, sondern lediglich 4,3 Monate. Zwei Drittel der Ein-Euro-Jobs waren nach weniger als sechs Monaten beendet, denn die meisten sind, aufgrund der eingeschränkten Bewilligungspraxis der Jobcenter, auf sechs Monate befristet. Das geht aus der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsgelegenheiten – Deutschland – Dezember 2015, Darstellung O-Ton-Arbeitsmarkt.

Für viele Teilnehmer ist gerade die kurze Dauer der Ein-Euro-Jobs ein Problem. Die Betroffenen hangeln sich von einer Maßnahme zur nächsten und haben dazwischen oft lange Leerlaufzeiten, die zu Resignation und Rückzug führen, wie die Studien „Endstation Arbeitsgelegenheit!? Teilhabeperspektiven in Ein-Euro-Jobs“ sowie „Anerkennen – Ermutigen – Befähigen. Zur Lebenssituation von Langzeitarbeitslosen“ ermittelten. Ein längeres Gefühl von sozialer Teilhabe oder ein tatsächliches langsames Heranführen an den Arbeitsmarkt ist so kaum möglich.

Bringen die denn überhaupt was?

Das bedeutet nicht, dass die Teilnehmer ihren Ein-Euro-Job uneingeschränkt gut finden. Oft ist er einfach „besser als nichts“. Dass sie durch die Maßnahme wieder Arbeit finden, bezweifeln aber viele. Und die Forschung gibt ihnen Recht. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat ermittelt, dass ein Ein-Euro-Job nur bei einigen wenigen Personengruppen tatsächlich die Wahrscheinlichkeit erhöht, innerhalb der ersten 20 Monate nach Beginn der Maßnahme eine Beschäftigung zu finden und dann auch nur um eins bis sechs Prozentpunkte. Dazu gehören west- und ostdeutsche Frauen und Personen, die mehrere Jahre lang nicht regulär beschäftigt waren. Bei jüngeren, arbeitsmarktnäheren Arbeitslosen sind Qualifizierungsmaßnahmen durchgängig wirksamer.

Die Eingliederungsquoten der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass nur neun Prozent der Ein-Euro-Jobber sechs Monate nach dem Ende der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Doch die direkte Integration in den Arbeitsmarkt ist gar nicht der primäre Zweck der Maßnahme, sondern das Herstellen oder Aufrechterhalten der Arbeitsfähigkeit, darauf wies auch die BA in ihrem Eingliederungsbericht von 2014 hin. Dennoch werden die Ein-Euro-Jobs immer wieder und häufig ausschließlich an ihrer Integrationswirkung gemessen. Bei der arbeitsmarktfernen Zielgruppe, für die der Ein-Euro-Job immer die ultima ratio der arbeitsmarktpolitischen Förderung ist, weil die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung oder andere Maßnahmen erfolglos blieben, ist das kaum realistisch. Hier sind die Ein-Euro-Jobs sehr wohl eine sinnvolle Maßnahme, wenn sie am Beginn einer Förderkette aus aufeinander aufbauenden Maßnahmen eingesetzt werden.

Die geringe Erfolgsquote bei der Integration in Arbeit liegt Experten zufolge aber nicht nur an der Arbeitsmarktferne der Zielgruppe, sondern auch an der Arbeitsmarktferne der Maßnahmen selbst. Ein-Euro-Jobs müssen im öffentlichen Interesse sein, sowie zusätzlich, also keine bestehenden Arbeitsplätze verdrängen oder die Entstehung neuer Arbeitsplätze verhindern. Mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente 2012 kam die Wettbewerbsneutralität dazu, nach der Arbeitgeber der Ein-Euro-Jobber nicht in einen Wettbewerb mit der freien Wirtschaft treten dürfen. Im Ergebnis hat das, was die Teilnehmer täglich tun, wenig mit der realen Arbeitswelt zu tun und bereitet sie damit auch kaum auf diese vor.

Aus dem linken politischen Spektrum und von Erwerbsloseninitiativen werden sie daher meist als unnötige, da unwirksame Maßnahmen gesehen, die die Arbeitsmarktstatistik schönen sollen, denn Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zählen während dieser nicht als Arbeitslose. Arbeitgeber und Gewerkschaften kritisieren das Missbrauchspotential, denn immer wieder würden die Kriterien der Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und des öffentlichen Interesses nicht eingehalten.

80-Cent-Jobs für Flüchtlinge – sinnvoll?

Trotz der vielfachen Kritik soll es nun ganze 100.000 Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge geben, bei aktuell nur noch rund 90.000 Maßnahmenplätze für die Menschen im Hartz-IV-System. Tatsächlich werden die so genannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) aber nur 80-Cent-Jobs sein. Das arbeitsmarktfernste Instrument der deutschen Arbeitsmarktpolitik in verbilligter Version soll nun also Flüchtlingen „erste Einblicke in den deutschen Arbeitsmarkt“ bieten und ihnen bei der Arbeitsmarktintegration helfen. Prof. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz fasst den Widerspruch treffend zusammen: „Arbeitsgelegenheiten … haben von ihrer Anlage bzw. ihrem vom Gesetzgeber gewollten Zuschnitt nun eher nicht die Aufgabe, dem deutschen Arbeitsmarkt irgendwie nahezukommen, sondern aufgrund der förderrechtlichen Anforderungen müssen sie sogar möglichst weit weg sein von dem, was in der normalen Wirklichkeit des Arbeitsmarktes passiert.“

Noch fragwürdiger werden die Pläne der Bundesregierung, wenn man die Zielgruppe der FIM betrachtet: Volljährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit guter Bleibeperspektive, die nicht aus sicheren Herkunftsländern kommen. Hier geht es also um die Flüchtlinge, über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist. Prof. Sell nennt die FIM deshalb „Nirwana-Arbeitsgelegenheiten“, denn „diese Gruppe müsste nach allem, was angekündigt wurde und wird, immer kleiner werden, hat das BAMF doch die Devise ausgegeben, die Anträge immer schneller abzuarbeiten und zu bescheiden, so dass auch der Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in das SGB II immer schneller erfolgen wird/müsste. Man plant also Maßnahmen für eine Gruppe, die angeblich derzeit abgeschafft wird.“

Flüchtlinge, die als Asylberechtigte anerkannt sind, schlagen im Hartz-IV-System auf, und das tun sie seit Ende letzten Jahres vermehrt (O-Ton berichtete). Dort haben sie Anspruch auf das gesamte Spektrum der arbeitsmarktpolitischen Förderung, darunter auch Weiterbildungen und Sprachkurse, die bei der Arbeitsmarktintegration wohl deutlich hilfreicher wären. Die FIM allerdings sollen von der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt werden. Neben den Kommunen, die nach Paragraph 5 Asylbewerberleistungsgesetz ebenfalls Arbeitsgelegenheiten anbieten können und den Jobcentern gäbe es dann eine dritte Organisationsstruktur, die man zudem komplett neu aufbauen müsste.

Prof. Sell kritisiert: „… dann bekommen wir einen Wachstumsschub in den bürokratischen Strukturen. Warum? Die Zuweisung (und auch die eventuelle Sanktionierung) der Flüchtlinge in die Maßnahmen soll über die kommunalen Sozialämter erfolgen, die das AsylbLG administrieren. Zur Umsetzung müssten bei der BA entsprechende behördliche Strukturen aufgebaut, Einkaufsprozesse geplant und umgesetzt, Kontrollsysteme installiert werden. Bei den kommunalen Sozialämtern müssten für die Kommunikation mit der BA, die Zuweisung und die Sanktionierung ebenfalls Strukturen geschaffen werden.“

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt

Und während Experten wie Prof. Sell hierzulande schon seit Langem eine grundlegende Reform der Ein-Euro-Jobs und des gesamten Instrumentenkastens fordern, wird in Österreich wird gerade ausführlich darüber diskutiert, ob man sich nicht ein Beispiel an ihnen nehmen sollte. Man möchte den dortigen Langzeitarbeitslosen und Flüchtlingen Besseres wünschen.

Zum Weiterlesen:

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken, Rechtswidrige Ein-Euro-Jobs

Bednarek-Gilland, Antje, Fragiler Alltag. Studie zu den Fähigkeiten langzeitarbeitsloser Menschen

Bernhard, Sarah, Berufliche Weiterbildung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Langfristige Wirkungsanalysen, in: Sozialer Fortschritt 7/2016

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsgelegenheiten – Deutschland – Dezember 2015

Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt von Teilnehmern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen – im Rechtskreis SGB II, Eingliederungsquote

Bundesagentur für Arbeit, Migrations-Monitor Arbeitsmarkt, Eckwerte Arbeitsmarkt und Grundsicherung auf Bundesebene

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Integrationsgesetzes

Obermeier, Tim; Schultheis, Katrin; Sell, Stefan (2013): Endstation Arbeitsgelegenheit? Teilhabeperspektiven in Ein-Euro-Jobs. Remagen: Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz

Sell, Stefan, „Nirwana-Arbeitsgelegenheiten“ zwischen Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II. Eine dritte Dimension der „Ein-Euro-Jobs“ und die dann auch noch 20 Cent günstiger?, in: Aktuelle Sozialpolitik (12.06.2016)

Sell, Stefan, Hilfe zur Arbeit 2.0. Plädoyer für eine Wiederbelebung der §§ 18-20 BSHG (alt) in einem SGB II (neu). Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 19-2016, Remagen 2016)