zurück

Hartz-IV-Haushalte zahlen bei den Wohnkosten drauf

Hartz-IV-Haushalte kommen mit dem zugewiesenen Geld für Wohnkosten nicht aus. Im Durchschnitt zahlen sie 16 Euro drauf, denn die Richtwerte für Miet-, Betriebs- und Heizkosten gehen an der Realität vorbei.

Rund drei Millionen Haushalte in Deutschland decken ihre Wohnkosten mit Hilfe der Jobcenter. Denn bezieht ein Haushalt Hartz-IV-Leistungen, werden Miete, Betriebs- und Heizkosten, die so genannten Kosten der Unterkunft, übernommen. Das allerdings nur bis zu einer angemessenen Obergrenze, die von der jeweiligen Kommune in Orientierung an günstigen Mieten des örtlichen Mietspiegels bestimmt wird. In ländlichen Gegenden liegt der zulässige Quadratmeterpreis für Mietwohnungen in der Regel unter vier Euro, im städtischen Raum bei über vier Euro und in Großstädten bei bis zu neun Euro.

Je nach Region gehen die Kosten aber deutlich auseinander. So darf eine Single-Wohnung im Berliner Großstadtgebiet 364,50 Euro Kaltmiete kosten. In München sind es 610 Euro. Bottrop im Ruhrgebiet kommt auf 258 Euro, Jena in den neuen Bundesländern auf 312,30 Euro. Im ländlichen Königstein im Hochtaunuskreis nahe Frankfurt a.M. beträgt das Maximum der Bruttokaltmiete 518 Euro, im ostdeutschen Bautzener Land 264,15 Euro. Neben- und Heizkosten kommen dann noch dazu.

Aber egal welche Kommune rechnet, eines scheinen die Sätze grundsätzlich gemeinsam zu haben: Sie gehen an der Realität vorbei, denn im Durchschnitt liegen die tatsächlichen Wohnkosten 16 Euro über den Richtwerten – rund 25 Cent je Quadratmeter. Bei einem Einpersonenhaushalt entspricht das 14 Euro, bei Haushalten mit zwei, drei vier oder sechs Personen 18 Euro. Fünfpersonenhaushalte zahlen 17 Euro mehr, als die Kommunen vorsehen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Wohn- und Kostensituation, Unterkuntsart Miete – Deutschland, Länder, Kreise, Jobcenter – Juli 2016

Die Differenz tragen die Betroffenen aus ihrem ohnehin schon knapp bemessenen Hartz-IV-Regelsatz, der eigentlich für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten (z.B. Essen und Körperpflege) gedacht ist. Der liegt bei einem Alleinlebenden aktuell bei 404 Euro. Einer Familie mit zwei Elternteilen, einem Kind unter sechs Jahren und einem Kind zwischen sieben und vierzehn Jahren zahlt das Jobcenter zum Beispiel 1.236 Euro Regelsatz. 16 Euro entsprechen gemäß Berechnung der Bundesagentur für Arbeit drei Tagessätzen für Essen und Getränke (4,72 Euro pro Tag).

Im Juli brachten die Betroffenen insgesamt 48 Millionen Euro aus ihrem Regelsatz auf, um die Differenz zwischen den tatsächlichen und den von den Jobcentern übernommenen Wohnkosten zu schultern. Laut Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ist das Zuzahlen zu Wohnkosten, die die Richtwerte überschreiten, die Regel. Nach sechs Monaten können die Jobcenter allerdings auch  einen Zwangsumzug anordnen.

Größte Differenz zu den tatsächlichen Wohnkosten in Rheinland-Pfalz, Bayern und dem Saarland

Zwischen den Bundesländern schwanken die Zuzahlungsbeträge deutlich. Mit einer Differenz von 23,72 Euro gehen die tatsächlichen Wohnkosten und die Richtwerte der Kommunen in Rheinland-Pfalz am deutlichsten auseinander. Es folgen Bayern mit 21,32 Euro und das Saarland mit 19,87 Euro. Die geringsten Unterschiede gibt es in Bremen, Brandenburg und Sachsen. Aber auch hier zahlen die Bedarfsgemeinschaften im Durchschnitt 12,50 Euro der Wohnkosten aus ihrem Regelsatz.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Wohn- und Kostensituation, Unterkuntsart Miete – Deutschland, Länder, Kreise, Jobcenter – Juli 2016

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Wohn- und Kostensituation – Deutschland, Länder, Kreise, Jobcenter – Juli 2016

Harald Thomé, Richtlinien zu Unterkunft, Heizung, Warmwasser und Wohnraumsicherung