zurück

Hartz-IV-Sanktionen machen auch vor Kindern nicht Halt

43.000 Hartz-IV-Empfängern mit Kindern haben die Jobcenter 2015 im Monatsdurchschnitt die Leistungen gekürzt, darunter 14.000 Alleinerziehende. 2.600 Betroffene mit Kindern wurden voll sanktioniert.  

Der Bezug von Hartz-IV-Leistungen ist an eine Reihe von Pflichten gebunden. Empfänger müssen zum Beispiel Arbeitsangebote annehmen, an Ein-Euro-Jobs oder anderen Maßnahmen teilnehmen und zu allen Terminen beim Jobcenter erscheinen. Erfüllen sie diese Pflichten nicht, können die Jobcenter die Hartz-IV-Leistungen kürzen und nach mehrfachen Pflichtverletzungen sogar zeitweise ganz einstellen, in der Regel für drei Monate. Leben Kinder mit den Sanktionierten in einem Haushalt, sind auch sie von den Kürzungen oder Vollsanktionen betroffen, denn der gesamte Haushalt hat dann unter dem Strich weniger Geld zur Verfügung.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen im SGB II, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt

Im Durchschnitt des Jahres 2015 gab es monatlich 42.700 sanktionierte Hartz-IV-Empfänger, die mit Kindern in einem Haushalt lebten, 13.600 von ihnen waren Alleinerziehende. Bei minderjährigen Kindern im Haushalt muss das Jobcenter allerdings bereits ab einer dreißigprozentigen Kürzung Lebensmittelgutscheine ausgeben.

2.600 aller Betroffenen mit Kindern und 220 der betroffenen Alleinerziehenden waren iM Durchschnitt jeden Monat des Jahres 2015 vollsanktioniert. Sie erhielten gar keine Zahlung mehr. Bei vollen Sanktionen sind auch Miet- und Heizkosten eingeschlossen. Diese müssen aber durch eine entsprechende Erhöhung bei den anderen Mitgliedern im Haushalt ausgeglichen werden, weil ansonsten eine rechtswidrige Sippenhaftung entstehen würde.

Weniger Hartz-IV-Empfänger, aber kein vergleichbarer Rückgang bei den Sanktionen

Ab 2012 ist die Zahl der Sanktionierten wieder leicht zurückgegangen. Insgesamt wurden ab 2010 aber deutlich mehr Menschen, darunter auch solche mit Kindern, sanktioniert und auch mehr Sanktionen ausgesprochen, als in den Jahren zuvor – und das, obwohl die Zahl der Hartz-IV-Bezieher insgesamt sank.

Beim Anteil der Sanktionierten an allen Hartz-IV-Empfängern hat sich in den letzten Jahren kaum etwas getan. Von allen Hartz-IV-Empfängern im erwerbsfähigen Alter erhielten 2015 drei Prozent mindestens eine Sanktion. Bei den Hartz-IV-Empfängern mit Kindern im Haushalt waren es 2,3 Prozent, bei den Alleinerziehenden 2,2 Prozent. In den letzten Jahren schwankten diese Anteile durchgängig nur um etwa 0,3 Prozentpunkte. Um 2008 wurden anteilig noch deutlich weniger Personen sanktioniert, obwohl es insgesamt mehr Hartz-IV-Empfänger gab.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen im SGB II, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen im SGB II – ELB mit Kindern , Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt

Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen im SGB II – Alleinerziehende, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt