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Hartz-IV-System: Wenn die Zahlen zu Sanktionen durcheinandergeraten

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Über 135.000 Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger hätten Jobcenter im Jahr 2017 ausgesprochen, so die Hannoversche Allgemeine am 24.06.2018. Eine Falschmeldung, wie ein Blick in die Statistik der Bundesagentur für Arbeit verrät. Diese zählte für 2017 insgesamt knapp 953.000 neu verhängte Sanktionen.

„Wer als Hartz-IV-Empfänger gegen die Regeln des Jobcenters verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Allein im vergangenen Jahr wurden über 135.000 Sanktionen ausgesprochen.“ So heißt es in einem Artikel zu Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher in der Hannoverschen Allgemeine vom 24.06.2018. Das ist aber falsch, wie die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt. Im Jahr 2017 wurden nämlich insgesamt knapp 953.000 Sanktionen neu festgestellt. Im Durchschnitt verhängten die Jobcenter jeden Monat rund 94.000 neue Sanktionen.

137.000 sanktionierte Hartz-IV-Empfänger – jeden Monat

Die im Artikel genannten 135.000 beziehen sich nicht auf die Zahl der Sanktionen, sondern wie im Artikel weiter unten zu lesen auf die sanktionierten Hartz-IV-Empfänger. So gab es im Jahr 2017 jeden Monat zum Stichtag der Zählung durchschnittlich 137.000 erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger mit mindestens einer wirksamen Sanktion.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Die Zahl der Sanktionen ist deshalb keineswegs gleichzusetzen mit der Zahl der sanktionierten Personen. Eine Person kann mehrere Sanktionen erhalten, die dann einzeln gezählt werden. 2017 zählte die Statistik der BA bei rund 953.000 neu ausgesprochenen Sanktionen „nur“ 419.324 neu sanktionierte Hartz-IV-Empfänger.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen – Deutschland, West/Ost und Länder (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2007), Mai 2018.

O-Ton Arbeitsmarkt, Hartz-IV-System: Vier von fünf Sanktionen wegen versäumter Termine, 26.02.2018.

O-Ton Arbeitsmarkt, Hartz-IV-Sanktionen machen auch vor Kindern nicht Halt ,04.06.2018.