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Hohe Erfolgsquoten bei Klagen und Widersprüchen gegen Sanktionen

(o-ton) Klagen oder Widersprüche von sanktionierten Hartz IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus einer Bundestagsanfrage der Linken hervorgeht, wurde 2011 54 Prozent aller Klagen und knapp 40 Prozent aller Widersprüche gegen Sanktionen stattgegeben. Im Vergleich zu anderen Klagetatbeständen halten diese einer Überprüfung seltener stand.

Grundsätzlich haben Hartz IV-Bezieher die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ihres zuständigen Jobcenters Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Dies gilt auch für Sanktionen, mit denen arbeitslosen Hartz IV-Empfängern Zahlungen aus der Grundsicherung gekürzt oder (zeitweise) komplett gestrichen werden. Zu den Sanktionstatbeständen gehören Meldeversäumnisse, die Weigerung, ein Arbeitsangebot anzunehmen oder der Abbruch einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme.

Im Jahr 2011 wurden insgesamt über 740.000 Widersprüche und knapp 140.000 Klagen im Bereich der Hartz IV-Grundsicherung von den Jobcentern beziehungsweise Sozialgerichten abschließend bearbeitet. Bei über 44 Prozent der Klagen und über 36 Prozent der Widersprüche wurde zugunsten des Widersprechenden beziehungsweise Klägers entschieden.

Quelle: Bundesregierung (April 2012), Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken, Drucksache 17/9335, Anlage 1 und 2, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt

Bei den Sanktionen liegen die Erfolgsaussichten dabei höher als bei allen Entscheidungen. Von rund 6.200 Klagen und rund 65.000 Widersprüchen gegen Sanktionen wurde jeweils 54 Prozent der Klagen und knapp 40 Prozent der Widersprüche stattgegeben. Die Erfolgswerte bei allen eingereichten Klagen wurden damit jeweils um zehn beziehungsweise vier Prozentpunkte überschritten.
Bei der Diskussion über die Anzahl der ausgesprochenen Sanktionen sollte deshalb immer berücksichtigt werden, dass ein Teil dieser rechtswidrig ausgesprochen wurde und vor Gerichten oder einer erneuten Überprüfung durch die Jobcenter keinen Bestand hat.

Zum Weiterlesen:

Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen, Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken