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Impulspapier: Diakonie fordert Abkehr von Zwang im Hartz-IV-System

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Der Grundsatz „Fördern und Fordern“ im Hartz-IV-System ist umstritten. In einem Impulspapier kritisiert die Diakonie die fehlende Entscheidungsfreiheit von Hartz-IV-Beziehern und plädiert stattdessen für freiwillige Angebote. In Österreich gibt es damit bereits erste positive Erfahrungen.

Der Bezug von Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich „Hartz IV“, ist für die Leistungsbezieher an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Hartz-IV-Empfänger sind zum Beispiel dazu verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen und an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilzunehmen. So sieht es der Grundsatz „Fördern und Fordern“ im Hartz-IV-System vor. Die Diakonie Deutschland kritisiert diesen Ansatz in ihrem Impulspapier „Freiwillig aktiv statt aktiviert“ scharf und schlägt Alternativen vor.

Diakonie: Fördern und Fordern beruht auf falscher Annahme

Da die Aufnahme einer Erwerbsarbeit nicht für jeden Arbeitslosen im Hartz-IV-System ein erreichbares Ziel darstelle, seien Forderungen an Arbeitslose unter der Androhung von Sanktionen ein Fehlschluss, so die Diakonie. Die Diakonie verweist darauf, dass 2016 bereits 1,3 Millionen Hartz-IV-Bezieher laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit mindestens einem Jahr keinen Kontakt zum Arbeitsmarkt hatten – weder in Form einer Beschäftigung, noch einer arbeitsmarktpolitischen Förderung (O-Ton berichtete). Somit ergebe sich ein Ungleichgewicht im Hinblick auf die umgesetzte Förderung.

Die Diakonie mahnt an, dass Beratung und Zuweisung in Fördermaßnahmen in einem Zwangskontext in vielen Fällen aussichtslos sei und nicht das gewünschte Ziel der Integration in Arbeit erreichen könne. Stattdessen sollte die Beratung von Arbeitslosen diese befähigen und individuelle Förderung einsetzen. Des Weiteren schlägt die Diakonie vor, dass sich Arbeitslose aus einem vorher definierten, besonders arbeitsmarktfernen Personenkreis aus Aktivierung und Vermittlung durch die Jobcenter auf eigenen Wunsch abmelden können. Beratungs- und Unterstützungsangebote sollen Arbeitslose auf freiwilliger Basis wahrnehmen können. Abseits der Integration in Erwerbsarbeit sollen Langzeitarbeitslose und Langzeitbezieher laut Diakonie zudem Angebote zur sozialen Teilhabe, beispielsweise an einem niedrigschwelligen sozialen Arbeitsmarkt gemacht werden.

Pilotprojekt in Österreich

Nicht nur in Deutschland wird die Sinnhaftigkeit von Sanktionszwang bei der Vermittlung von Arbeitslosen hinterfragt. Auch in Österreich gibt es ein vom Arbeitsmarktservice (AMS) gefördertes Pilotprojekt, in dem der freiwillige Ansatz erprobt wird, wie der Standard am 10. November 2018 berichtete. In dem Grazer Projekt für Langzeitarbeitslose können die Teilnehmenden auf freiwilliger Basis ein breit gefächertes Angebot aus Kursen und Freizeitgestaltung belegen. Auf diesem Wege sollen Teilnehmende soziale Teilhabe erfahren, eine Tagesstruktur herstellen und so sukzessive wieder Selbstvertrauen erlangen. Nach einem Jahr Laufzeit ist die Bilanz positiv und das Angebot wird intensiv genutzt. Judith Pühringer, Chefin von Arbeit plus in Österreich, beschreibt das Projekt gegenüber dem Standard als Teil eines Stufenmodells. Zu Beginn sollen Langzeitarbeitslose mit der Teilnahme stabilisiert werden. Danach könnten anschließende Angebote mit direktem Bezug zum Arbeitsmarkt Teilnehmende an diesen heranführen.

Freiwilligkeit im Teilhabechancengesetz

Über die Sinnhaftigkeit von Zwang und Freiwilligkeit bei der Betreuung von Arbeitslosen wird in Deutschland aktuell auch in der Debatte um das Teilhabechancengesetz und den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarkts diskutiert, während im Gesetz keine eindeutige Linie zu erkennen ist. So sieht das Teilhabechancengesetz einerseits eine „Zuweisung“ von Arbeitslosen zu Arbeitgebern vor. Die Bundesregierung betonte andererseits zuletzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, das eine Förderung nur bei freiwilliger Teilnahme sinnvoll sei. Gleichzeitig resümiert die Bundesregierung, dass die Nichtteilnahme am Programm eine „Pflichtverletzung“ darstellen könne. Sogenannte Pflichtverletzungen im Hartz-IV-System werden mit einer Leistungskürzung von 30 Prozent für drei Monate sanktioniert (O-Ton berichtete).

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Szigetvari, András, Sollen wir Arbeitslose nicht mehr unter Druck setzen? Das AMS testet, in: Der Standard, 10.11.2018.

Sozialer Arbeitsmarkt – Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose ermöglichen, Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/5148), 05.11.2018.

O-Ton Arbeitsmarkt, Teilhabechancengesetz: Bundestag beschließt sozialen Arbeitsmarkt, 09.11.2018.