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Jeder vierte Erwachsene in Deutschland ist gesundheitlich beeinträchtigt

(o-ton) Rund jeder vierte Erwachsene in Deutschland ist durch gesundheitliche Beeinträchtigungen oder chronische Krankheiten im täglichen Leben eingeschränkt. Das hat direkte Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, denn oft tun sich diese Menschen bei der Jobsuche schwer. Sie sind häufiger und länger arbeitslos und verfügen tendenziell über eine geringere schulische und berufliche Ausbildung. Das geht aus dem neuen Bericht über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen der Bundesregierung hervor.

Jeder Vierte in Deutschland ist von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung betroffen. Das berichtet die Bundesregierung in ihrem aktuellen Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen haben direkten Einfluss auf die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen. Sie „können eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben erschweren“, heißt es im Regierungsbericht. Menschen mit Beeinträchtigungen seien häufiger und länger arbeitslos als nicht-beeinträchtigte Menschen. Sie gingen seltener einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nach und arbeiteten zudem häufiger in Teilzeit. Außerdem erhielten sie geringere Stundenlöhne und arbeiteten häufiger „unterhalb ihres Qualifikationsniveaus“, stellt die Bundesregierung fest. Dementsprechend verfügten sie im Durchschnitt über ein geringeres Einkommen und bezögen häufiger Leistungen aus der Grundsicherung.

Probleme beginnen bereits bei Schul- und Berufsausbildung

Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verfügen zudem über ein tendenziell niedrigeres schulisches Bildungsniveau und seltener über einen Berufsabschluss. Diese Kombination aus gesundheitlichen Problemen und geringem Bildungsniveau verschärfen die Lage der Betroffenen noch. „Menschen haben insbesondere dann ein höheres Risiko, vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen zu werden, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen mit niedrigem Bildungs- und/oder Berufsabschluss einhergehen“, heißt es im Teilhabebericht.

Beeinträchtigungen sind nicht mit Behinderungen gleichzusetzen. Beeinträchtigungen liegen vor, wenn körperliche Fähigkeiten wie das Sehen oder Hören eingeschränkt sind. „Erst wenn im Zusammenhang mit dieser Beeinträchtigung Teilhabe und Aktivitäten durch ungünstige Umweltfaktoren dauerhaft eingeschränkt werden, wird von Behinderung ausgegangen“, klärt der Teilhabebericht auf.

Zum Weiterlesen:

Deutscher Bundestag, Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen, Drucksache 17/14476