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Längere Ein-Euro-Jobs für Langzeitarbeitslose – Missbrauch oder verbesserte Förderung?

Besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose sollen laut Plänen des Arbeitsministeriums zukünftig länger an Ein-Euro-Jobs teilnehmen können. Presse und Opposition kritisieren die Gesetzesänderung als „Sackgasse“ und fürchten dauerhaften Missbrauch der Teilnehmer als billige Arbeitskräfte. Übersehen wird dabei, dass es nur um einen sehr kleinen Teil der Betroffenen geht. Und das Ministerium davon ablenkt, dass weitreichendere Reformen nötig wären.

Neun der letzten zehn Jahre muss ein Langzeitarbeitsloser Hartz-IV-Leistungen bezogen haben, dann will das Bundesarbeitsministerium ihn länger als bisher in einem Ein-Euro-Job (Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II) arbeiten lassen. Gegenwärtig ist die Teilnahme auf zwei innerhalb von fünf Jahren beschränkt. Weil die Bundesregierung in den letzten Jahren die Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose massiv eingedampft hat (O-Ton berichtete), haben gerade die sehr arbeitsmarktfernen Betroffenen häufig keine andere Förderung mehr erhalten – und auf den Ablauf der Fünfjahres-Frist gewartet. Für sie will das Ministerium eine Alternative bieten, denn ihnen sei es „auch bei guter Konjunktur kaum möglich, vom Aufbau der Beschäftigung zu profitieren und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.“

In den Medien und von der Opposition werden die Pläne kritisiert. Für sie führt die geplante Gesetzesänderung die Betroffenen in eine Sackgasse fernab vom regulären Arbeitsmarkt und verdrängt reguläre Arbeitsplätze. Tatsächlich sind diese Befürchtungen aber nur teilweise begründet. Mit der geplanten Regelung, lediglich Langzeitarbeitslose mit Leistungsbezug in den letzten neun von zehn Jahren zu berücksichtigen, fokussiert man auf eine sehr leistungseingeschränkte und extrem arbeitsmarktferne Zielgruppe, die sich schon seit Jahren erfolglos um einen regulären Arbeitsplatz bemüht und kaum in Konkurrenz mit arbeitsmarktnäheren Arbeitslosen steht. Außerdem begrenzt das die Zahl der möglichen Förderfälle von vornherein, denn nur eine kleine Gruppe der Hartz IV-Empfänger könnte von dieser Aufweichung erreicht werden. Zudem entscheiden die örtlichen Beiräte der Jobcenter, in denen auch die regionalen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sitzen, mit darüber, ob und welche Ein-Euro-Jobs eingerichtet werden dürfen, ohne den Wettbewerb zu verzerren. Schlussendlich begrenzen die seit Jahren gekürzten Mittel für Eingliederungsleistungen die Anwendung dieser Beschäftigungsmöglichkeit.

Hinzu kommt, dass die Ein-Euro-Jobs nachrangig gegenüber anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind. Ein Ein-Euro-Job kommt also nur dann in Betracht, wenn alle anderen Maßnahmen überfordern würden oder nicht das gewünschte Ziel erreichen. Die geplante sozialpädagogische Begleitung ist bei dieser Zielgruppe entsprechend sinnvoll – wobei das nur die Wiederherstellung des alten Förderrechts wäre.

Sozialverbände fordern bereits seit längerem, die zeitliche Befristung der Förderung aufzuheben und die Betroffenen besser zu betreuen. Und auch die Teilnehmer äußern in Studien (Tim Obermeier, Kathrin Schultheis und Stefan Sell: Endstation Arbeitsgelegenheit!? Teilhabeperspektiven in „Ein-Euro-Jobs“ – Die Sicht der Betroffenen) häufig den Wunsch, länger in einer arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungsmaßnahme bleiben zu können, statt nach einer kürzeren Förderperiode wieder „nichts zu tun“ zu haben, weil der reguläre Arbeitsmarkt ihnen keinerlei Perspektive bietet. Das allerdings nicht als Ein-Euro-Jobber.

Strategie: Notlösung ausbauen statt Gesamtsystem der Förderung verbessern

Perspektivisch wünschen sich die Betroffenen eine normale Entlohnung auf einer sozialversicherungspflichtigen Stelle. Dennoch finden die meisten Teilnehmer, ein Ein-Euro-Job sei besser als keine Beschäftigung – weil es keine andere Alternative gibt. Und so würde man zumindest einen kleinen Teil der Langzeitarbeitslosen nun mit einer längerfristigen Notlösung versorgen können, wenn die Änderung verabschiedet wird. Das Ministerium tut was, so scheint es – und lenkt tatsächlich davon ab, dass die eigentliche Baustelle eine viel größere ist. Denn was fehlt sind höherwertige Optionen öffentlich geförderter Beschäftigung im Rahmen einer sinnvollen Förderkette, vor allem eine normale, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Hiervon profitieren die Betroffenen deutlich mehr, wie die kürzlich veröffentlichte Evaluation der öffentlich geförderten Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt.

Hierzu ist man auf Bundesebene aber offensichtlich trotz einer seit Jahren geführten Fachdebatte nicht bereit, beurteilt Prof. Dr. Stefan Sell vom Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz die aktuellen Pläne des Ministeriums. „Eine sinnvolle Förderung aus unterschiedlichen, aufeinander aufbauenden Maßnahmen wurde in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Änderungen des Förderrechts und massive Kürzungen bei den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln so gut wie unmöglich gemacht. Daran werden die aktuellen Reformpläne nichts ändern. Wir brauchen keine neuen Instrumente, auch keine Ein-Euro-Jobs auf Dauer, sondern die Möglichkeit, den Betroffenen abgestufte Angebote an öffentlich geförderter Beschäftigung – mit Qualifizierung verbunden – zu ermöglichen. Darin hätten Arbeitsgelegenheiten durchaus ihren Platz, beispielsweise als Einstiegsbeschäftigung und nach langer Erwerbslosigkeit. Dann aber muss es normale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse als Normalfall der öffentlich geförderten Beschäftigung geben, auf denen eine Teilhabe am Erwerbsleben organisiert werden kann.

Dazu gehört auch der Wegfall der „Wettbewerbsneutralität“, die in der Praxis dazu führt, dass man Arbeit organisieren muss, die möglichst weit weg ist vom ersten Arbeitsmarkt. Das erschwert im Ergebnis eine Integration auf dem normalen Arbeitsmarkt und zwingt die Träger der Maßnahmen wie die Betroffenen zu teilweise sinnentleerten Beschäftigungssimulationen. Und ganz wichtig wäre, dass die Förderung freiwillig sein sollte und die Teilnahme an solchen Maßnahmen nicht mit Sanktionen belegt werden darf. Das ist kontraproduktiv und außerdem ist die Nachfrage nach Förderung bei den Betroffenen um ein Vielfaches höher als das Angebot. Wenn man Teilhabe über Erwerbsarbeit als Ziel der Arbeitsmarktpolitik wirklich will, dann muss man dafür passende und den Mindeststandards entsprechende Arbeitsgelegenheiten auch organisieren, nicht aber Ein-Euro-Jobs als faktisch nur noch einziges Instrument für einige wenige in die Länge ziehen.“

Zum Weiterlesen:

Tina Kroll, Endstation Ein-Euro-Job, in: Zeit Online (16.05.2016)

Deutscher Bundestag (Drucksache 18/8041), Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ‒ Rechtsvereinfachung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Änderungsantrag zum 9. SGB II-Änderungsgesetz

Tim Obermeier, Kathrin Schultheis und Stefan Sell, Endstation Arbeitsgelegenheit!? Teilhabeperspektiven in „Ein-Euro-Jobs“ – Die Sicht der Betroffenen