18. Januar 2017
Mit der Instrumentenreform 2012 hat die Bundesregierung arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung massiv reduziert. Seit 2010 ist die Teilnehmerzahl auf weniger als ein Drittel gesunken. Die Bundesprogramme sorgen nur für einen leichten Anstieg der Teilnehmerzahlen.
Die Sparmaßnahmen bei der öffentlich geförderten Beschäftigung haben die Teilnehmerzahlen ab 2010 (dem Jahr nach der Wirtschaftskrise) von etwa 344.000 auf rund 104.500 Personen im Jahr 2016 sinken lassen. 2016 wurde also nicht einmal mehr ein Drittel der Teilnehmerzahlen von 2010 erreicht. Allein von 2010 auf 2011 sank der Teilnehmerbestand um rund 38 Prozent. In den Jahren von 2006 bis 2009 schwankten die Zahlen hingegen noch relativ konstant zwischen rund 380.000 und 366.000 Teilnehmern.
Minus 74 Prozent bei den „Ein-Euro-Jobs“ seit 2010
Die Arbeitsgelegenheiten (umgangssprachlich Ein-Euro-Jobs) sind am stärksten von den Einsparungen betroffen. Wenn auch noch immer das zahlenmäßig wichtigste Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung, sank die Zahl der Teilnehmer zwischen 2010 und 2016 von 306.000 auf 80.000 Personen, ein Rückgang um 74 Prozent.
Mit der Instrumentenreform 2012 wurden die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) vollständig abgeschafft. Der Beschäftigungszuschuss (BEZ) wurde gemeinsam mit den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante zum neuen Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) zusammengefasst. Die FAV zählte 2016 rund 8.000 Teilnehmer. 2011 kam das Programm Bürgerarbeit als weitere Maßnahme hinzu. An der so genannten Beschäftigungsphase der Bürgerarbeit nahm 2015 noch eine Person teil, 2016 gab es keine Teilnehmer mehr.
Neu hinzugekommen sind 2015 die beiden Bundesprogramme Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, mit denen 2016 rund 6.700 beziehungsweise 6.800 Menschen gefördert wurden. Sie sorgen seit 2015 für einen leichten Anstieg der Teilnehmerzahlen, allerdings auf weiterhin sehr niedrigem Niveau.
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