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Online-Befragung zu Hartz-IV-Sanktionen: Mehrheit lehnt Kürzungen über 20 Prozent ab

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In einer Online-Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) empfand die Mehrheit der Befragten Leistungskürzungen von über 20 Prozent als ungerecht. Zudem lehnten die Befragten die härteren Sanktionen für unter 25-Jährige, sowie Sanktionen aufgrund von Terminversäumnissen tendenziell eher ab.

Erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, an der Beendigung ihres Leistungsbezugs mitzuwirken. Dazu müssen sie zum Beispiel jedes zumutbare Arbeitsangebot annehmen, an Ein-Euro-Jobs oder anderen Maßnahmen teilnehmen und zu allen Terminen beim Jobcenter erscheinen. Andernfalls kann das zuständige Jobcenter Sanktionen beziehungsweise Leistungskürzungen aussprechen. Nach mehrfachen Pflichtverletzungen kann das Jobcenter die Zahlungen sogar zeitweise ganz einstellen, in der Regel für drei Monate.

Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat nun eine Online-Befragung zu Sanktionen im Hartz-IV-System durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass die Mehrheit der Befragten Leistungskürzungen bis zu einer Höhe von 20 Prozent als gerecht empfunden. Ein weiteres Ergebnis: Die Befragten lehnten die deutlich schärferen Sanktionsregeln für unter 25-Jährige mehrheitlich ab. Im April 2018 lag die durchschnittliche Sanktionshöhe im Prozent insgesamt bei 19 Prozent. Für unter 25-Jährige war der Wert mit knapp 28 Prozent hingegen etwa eineinhalb Mal so hoch.

Quelle: IAB-Kurzbericht 19/2018, S. 5.

Die IAB-Befragung weist außerdem darauf hin, dass die eigene Erfahrung der Befragten mit Hartz-IV-Bezug sich auf ihr Gerechtigkeitsempfinden auswirkt. So sind Arbeitslose und Personen, die bereits selbst sanktioniert wurden, Sanktionen gegenüber tendenziell negativer eingestellt. Zudem hat nach den Ergebnissen der IAB-Befragung auch der Sanktionsgrund Einfluss darauf, ob eine Sanktion als gerecht angesehen wird. Beispielsweise wurden Sanktionen, die aufgrund von Terminversäumnissen verhängt werden, von den Befragten eher als ungerecht empfunden. In der Realität machen Terminversäumnisse in etwa vier von fünf Fällen den Sanktionsgrund aus (O-Ton berichtete).

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Abraham, Martin; Rottmann, Miriam; Stephan, Gesine, Sanktionen in der Grundsicherung: Was als gerecht empfunden wird, IAB-Kurzbericht 19/2018.

Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen – Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Monatszahlen), April 2018, Tabelle 1.

O-Ton Arbeitsmarkt, Hartz-IV-Sanktionen machen auch vor Kindern nicht Halt, 04.06.2018.