30. Juni 2015
(o-ton) 2,85 Millionen Arbeitslose gab es im April 2015. Doch mit rund sieben Millionen bezogen fast zweieinhalbmal so viele Menschen in Deutschland Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen – darunter über 1,7 Millionen Kinder. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.
Im April (teilweise aktuellste verfügbare Werte durch Wartezeiten in der Statistik) gab es rund 2,85 Millionen Arbeitslose gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Gleichzeitig waren aber rund sieben Millionen Menschen Leistungsempfänger. Rund 908.000 Menschen bezogen Arbeitslosengeld I und über 4,4 Millionen Menschen und ihre mehr als 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren waren abhängig von Hartz-IV-Leistungen beziehungsweise Sozialgeld.
Etwa 106.000 (aktuelle Zahlen sind nur mit Wartezeit verfügbar, im Februar 2015 waren es 105.928 Menschen) von ihnen waren Doppelbezieher von Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen.
Leistungsbezug ist nicht gleich Arbeitslosigkeit
In die monatlich verkündete Arbeitslosenzahl geht ein großer Teil der Leistungsempfänger nicht ein, denn sie gelten rein statistisch nicht als arbeitslos. Das ist zum einen der Fall, wenn sie zwar Arbeit suchen, zum letzten Erfassungstermin aber an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnahmen, über 58 Jahre alt waren und innerhalb eines Jahres kein Jobangebot erhalten haben oder krankgeschrieben waren. Die Bundesagentur für Arbeit führt sie dann nicht mehr als Arbeitslose, sondern als so genannte Unterbeschäftigte. Im April 2015 summierten sich die „Arbeitslosen“ aus der Unterbeschäftigungsstatistik (hier im engeren Sinne, also ohne Personen, die aus Arbeitslosigkeit heraus eine Selbstständigkeit aufbauten und dabei finanzielle Unterstützung erhielten, Menschen in Altersteilzeit und Kurzarbeiter) und die „offiziell“ Arbeitslosen aus der Arbeitslosenstatistik auf über 3,6 Millionen Menschen (O-Ton berichtete).
Trotz Leistungsbezug ebenfalls nicht zu den Arbeitslosen zählen Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen, weil sie zum Beispiel Kinder erziehen, Angehörige pflegen, im Vorruhestand sind oder eine Ausbildung machen. Zu dieser Gruppe zählen auch die Aufstocker, die zwar Arbeit haben, aber zusätzlich Hartz-IV-Leistungen erhalten. Im Hartz-IV-System gelten über die Hälfte der Leistungsempfänger im erwerbsfähigen Alter als nicht arbeitslos (O-Ton berichtete).
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslose nach Rechtskreisen, Deutschland nach Ländern, Juni 2015
Bundesagentur für Arbeit, Aktuelle Eckwerte der Grundsicherung SGB II, Juni 2015
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosengeld nach dem SGB III – Deutschland, April 2015, Tabelle 1
Bundesagentur für Arbeit, Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Juni 2015, S.24