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Sozialer Arbeitsmarkt: Bundesregierung lehnt Gesetzentwurf der Länder ab

(o-ton) Die Bundesländer fordern eine Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung. Dazu gehören eine längerfristige Förderung der Teilnehmer  auf arbeitsmarktnahen Arbeitsplätzen und die Finanzierung über den Passiv-Aktiv-Transfer. Die Regierung hat die vorgeschlagene Gesetzesänderung nun abgelehnt. Die dauerhafte Finanzierung eines zweiten Arbeitsmarktes führe zu Einbindungs- und Verdrängungseffekten.  

Mit dem am 7. Juni 2013 beschlossenen Gesetzentwurf haben die Bundesländer die Bundesregierung aufgefordert, die Bedingungen für öffentlich geförderte Beschäftigung neu zu gestalten. Für Langzeitarbeitslose, bei denen ein regulärer Arbeitsplatz in absehbarer Zeit nicht erreichbar scheint, soll es langfristige Fördermöglichkeiten auf einem Sozialen Arbeitsmarkt geben. Die Betroffenen sollen auf tariflich entlohnten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen beschäftigt werden. Ziel sei es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer zu erhalten, zu stärken oder wiederherzustellen.

Die Bundesregierung hat die geforderten Gesetzesänderungen nun abgelehnt. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt („Instrumentenreform“) habe man die öffentlich geförderte Beschäftigung bereits effektiv reformiert. Die dauerhafte Finanzierung eines zweiten Arbeitsmarktes führe lediglich zu unerwünschten Einbindungs- und Verdrängungseffekten, durch die reguläre Arbeitsplätze verdrängt und Teilnehmer auch dann auf ihrem geförderten Arbeitsplatz verharren würden, wenn ihre Chancen am ersten Arbeitsmarkt steigen. Mit den bestehenden Instrumenten stünde zudem für arbeitsmarktferne Personen bereits „ein breites und effektives Instrumentarium einschließlich öffentlich geförderter Beschäftigung bereit“, heißt es in der Stellungnahme der Regierung.

Die von Brandenburg gestartete Bundesratsinitiative für einen Sozialen Arbeitsmarkt wurde der Regierung am 7.Juni zugeleitet, nachdem sie die erforderliche Mehrheit im Bundesrat erreichte. Es war der zweite Versuch einer gemeinsamen Positionierung der Länder (O-Ton berichtete).

Zum Weiterlesen:

Gesetzentwurf des Bundesrates und Stellungnahme der Bundesregierung, Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung