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Sozialer Arbeitsmarkt: Ein Drittel arbeitet als Fachkraft

Knapp 14.000 Personen waren im April in einem durch das Teilhabechancengesetz geschaffenen Arbeitsstelle sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Über ein Drittel der Beschäftigten arbeitete als Fachkraft. Rund die Hälfte besetzte eine Helferstelle. Förderungen von Stellen in der Leiharbeit waren die Ausnahme.

Im April 2019 besetzten knapp 14.000 vormals Langzeitarbeitslose eine Arbeitsstelle auf dem sogenannten „sozialen Arbeitsmarkt“. Geschaffen wurden diese Jobs durch eines der beiden neuen Regelinstrumente des Teilhabechancengesetzes, der Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) geht hervor, dass mehr als ein Drittel der Geförderten als Fachkraft tätig war.

Zwischen den Instrumenten zeigen sich Unterschiede: Während in der EVL fast die Hälfte der rund 1.800 Beschäftigten eine Tätigkeit auf Fachkraftniveau ausübte, waren es bei der TaAM mit 41 Prozent der rund 12.000 Beschäftigten anteilig deutlich weniger. Auch der Anteil der Beschäftigten auf Spezialistenniveau lag in der EVL höher. Umgekehrt waren knapp die Hälfte der Geförderten in der TaAM als Hilfskräfte tätig, während der Anteil der Helfer bei der EVL im April bei rund 38 Prozent lag.  

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Die Unterschiede zwischen den beiden Förderungen sind dabei nicht zufällig, sondern entsprechen der politischen Zielsetzung. Bei der TaAM sollen besonders arbeitsmarktferne Personen erreicht werden. Potenzielle Kandidaten für eine Förderung müssen mindestens sechs Jahre lang Hartz-IV-Leistungen bezogen haben und dürfen währenddessen keiner nennenswerten Beschäftigung nachgegangen sein. Geförderte nach der EVL müssen „nur“ zwei Jahre lang arbeitslos gewesen sein. Um für die Teilnehmenden in der TaAM trotzdem eine Integration in Arbeit zu ermöglichen, fällt auch die Förderung durch das Jobcenter mit einem Lohnkostenzuschuss bis zu 100 Prozent höher als bei der EVL aus.

Die Tatsache, dass im April bereits 5.000 Arbeitnehmer mit einer Förderung in der TaAM als Fachkraft tätig waren, ist vor diesem Hintergrund positiv zu bewerten. Allerdings bedeutet das nicht zwingend, dass diese Arbeitnehmer auch einen entsprechenden Lohn erhalten. So sehen die gesetzlichen Regelungen zur TaAM vor, dass ausschließlich die Lohnkosten auf Höhe des Mindest- oder Tariflohns erstattet werden.

Geförderte Arbeitsplätze in diversen Berufen

Knapp 15 Prozent der Beschäftigten mit einer Förderung durch die TaAM waren im April 2019 in Berufen beschäftigt, die die BA in der Kategorie „Erziehung, soziale oder hauswirtschaftliche Berufe oder Theologie zusammenfasst. Mit einem Anteil von rund zehn Prozent arbeiteten die meisten Beschäftigten in der EVL hingegen in Berufen, die die BA der Kategorie „Gebäude- und versorgungstechnische Berufe“ zuordnet.  Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Verglichen mit der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland (Stichtag 31.12.18, Werte nur mit Wartezeit verfügbar) gab es vor allem bei der TaAM eine Konzentration auf wenige Berufshauptgruppen. In der TaAM waren mehr als die Hälfte der Beschäftigten in einer der Top 5 Berufshauptgruppen tätig, in der EVL rund 40 Prozent der Beschäftigten und bezogen auf allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen lag der Anteil bei 39 Prozent.

Kaum Förderungen für Stellen in der Leiharbeit

Die BA-Statistik zeigt auch, dass sich eine Befürchtung hinsichtlich der Förderungen bislang nicht bewahrheitet hat: In den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes werden kaum Arbeitsverhältnisse in der Leiharbeit gefördert, obwohl dies gesetzlich nicht ausgeschlossen ist. Deutschlandweit wurden gab es im April 2019 24 Beschäftigte in Leiharbeit, die eine Förderung nach der EVL erhielten, und 30, die eine Förderung nach der TaAM erhielten. Der Anteil der Leiharbeit an den Förderungen lag demnach bei 0,4 Prozent – und damit zwei Prozentpunkte unter dem Anteil der Beschäftigten in Leiharbeit an allen Beschäftigten.

von Lena Becher



Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Förderung svpfl. Beschäftigung von Teilnehmenden mit der Kostenträgerschaft SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Monatszahlen), April 2019.

Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse – Deutschland, West/Ost, Länder (Quartalszahlen und Zeitreihen), Dezember 2018, Tabelle 17.

Bild: Colourbox.de