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Sozialer Arbeitsmarkt: Mehrheit der Förderungen ist auf maximal zwei Jahre befristet

amnews-2-300x190Nur für rund ein Viertel der geförderten Beschäftigungsverhältnisse im neuen Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt ist die Ausschöpfung der maximalen Förderdauer von fünf Jahren geplant. Wie sich die Förderungen tatsächlich entwickeln, wird außerdem maßgeblich von der Arbeitsmarktlage infolge der Corona-Pandemie abhängen.

Von Januar 2019 bis November 2019 gab es laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 37.000 Eintritte in ein Beschäftigungsverhältnis im Rahmen der neuen Förderung Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM; §16i SGB II). Die Mehrheit der neuen Arbeitsverhältnisse war dabei auf maximal 24 Monate befristet. Während nur für einen kleiner Teil der Förderungen eine Teilnahmedauer von bis zu einem Jahr vorgesehen war, war für 38 Prozent, also mehr als ein Drittel der neuen Arbeitsverhältnisse, eine Förderdauer von 13 bis unter 25 Monaten geplant. Nur für rund ein Viertel der Förderung ist bislang eine volle Ausschöpfung der maximalen Förderdauer von fünf Jahren anberaumt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Die kürzeren Befristungsdauern können dabei unterschiedliche Gründe haben. Einerseits gelten für Teilnehmende, die zuvor beispielsweise eine Förderung im Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt erhalten haben, kürzere Förderdauern. Denn für sie werden die bereits zurückliegenden Förderungen auf die maximale Dauer in der TaAM angerechnet.

Andererseits orientiert sich die geplante Teilnahmedauer auch an der etwaigen Befristung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses. In Deutschland ist derzeit eine sachgrundlose Befristung für eine maximale Dauer von zwei Jahren zulässig. Diese zeitliche Grenze trifft im Fall der TaAM mit dem höchsten Lohnkostenzuschuss zusammen. So erhalten Arbeitgeber, die eine Person im Rahmen der TaAM sozialversicherungspflichtig beschäftigen, in den ersten zwei Jahren der Förderung einen hundertprozentigen Lohnkostenzuschuss. Erst danach sinkt der Lohnkostenzuschuss um jährlich zehn Prozentpunkte ab. Beide Faktoren dürften die Häufung der geplanten Dauern bei 13 bis 25 Monaten erklären.

Einfluss der Corona-Pandemie auf geförderte Beschäftigung

Auch der soziale Arbeitsmarkt wird von den Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht verschont bleiben. Dabei werden sich voraussichtlich mehrere Faktoren auf die geförderte Beschäftigung auswirken: Erstens steigt laut Medienberichten bereits jetzt in Jobcentern und Arbeitsagenturen die Zahl der Arbeitslosenmeldungen. Zweitens ist aufgrund der wohl massiven Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt mit einer einbrechenden Arbeitskräftenachfrage zu rechnen, was die Vermittlung von Arbeitslosen zum Erliegen bringen könnte. Drittens ist davon auszugehen, dass Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage zuerst die jüngst geschlossenen Arbeitsverhältnisse wieder beenden werden, wovon die hier genannten Beschäftigungsverhältnisse in besonderem Maße betroffen wären. Und viertens sind zahlreiche Einrichtungen der Wohlfahrtspflege wie zum Beispiel die Tafeln zu den Unternehmen, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind. Sie sind gleichzeitig ein wichtiger Arbeitgeber für die vormals Langzeitarbeitslosen, die ihm Rahmen der TaAM eine Arbeitsstelle erhalten haben. Es bleibt also abzuwarten, wie sich nicht nur der deutsche Arbeitsmarkt im Allgemeinen, sondern auch der soziale Arbeitsmarkt im Besonderen in den kommenden Monaten entwickeln wird.

von Lena Becher



Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Förderung svpfl. Beschäftigung von Teilnehmenden mit der Kostenträgerschaft SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Monatszahlen), November 2019, Tabelle 3.