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Wirtschaftsweise zur Langzeitarbeitslosigkeit: Deregulierung des Arbeitsmarktes soll helfen

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Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind wirkungslos und teuer. Nur ein aufnahmefähiger Niedriglohnsektor kann das Problem der hohen und verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland wirklich lösen. Zu diesem Ergebnis kommen die Wirtschaftsweisen in ihrem Jahresgutachten 2016/2017. Die Politik müsse den deutschen Arbeitsmarkt daher dringend deregulieren. Ein besonderer Dorn im Auge der Verfasser ist der Mindestlohn.

In ihrem aktuellen Jahresgutachten hat sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dem Thema der verfestigten Arbeitslosigkeit angenommen und Empfehlungen ausgesprochen. Oder eher eine große Empfehlung: Weniger Regulierung des ohnehin völlig überregulierten deutschen Arbeitsmarktes, beziehungsweise: Der Mindestlohn ist Schuld!

Weil sich arbeitsmarktpolitische Maßnahmen beim Abbau der verfestigten Arbeitslosigkeit als wenig wirksam erwiesen hätten (das lasse sich daran ablesen, dass die Bundesagentur für Arbeit immer weniger Menschen mit entsprechenden Maßnahmen fördere) sei es umso wichtiger, die Aufnahmefähigkeit des Niedriglohnsektors zu erhalten. In den kommenden Jahren wird „eine verbesserte Integration niedrigproduktiver Arbeitskräfte und Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt nur gelingen können, wenn hinreichend viele Arbeitsstellen im Niedriglohnsektor zur Verfügung stehen“, heißt es im Gutachten.

Niedriglohnsektor schafft Zugang zum Arbeitsmarkt, Mindestlohn verhindert den Aufstieg

Langzeitarbeitslose fänden häufig in Wirtschaftsbereichen mit hoher Beschäftigungsdynamik und niedrigen Löhnen Arbeit, so die Wirtschaftsweisen. Woran es aber noch hake, seien die Aufstiegschancen aus dem Niedriglohnsektor in höhere Bezahlung. Die Arbeitsmarktpolitik solle daher davon absehen, für Beschäftigte im Niedriglohnbereich den Aufstieg in anspruchsvollere
und besser bezahlte Tätigkeiten durch eine weitere Regulierung des Arbeitsmarkts
zu erschweren.

Der Mindestlohn stelle hier eine wesentliche Hürde dar, da er die Entstehung von Arbeitsplätzen für Niedrigproduktive behindere, so die Sachverständigen. Zwar sei die beschlossene Erhöhung des Mindestlohns von 8,50 Euro auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017 moderat, aber die Mindestlohnkommission bereits bei ihrer ersten Entscheidung vom vormals vereinbarten Lohnindex abgewichen.

Unbedingt müsse daher die Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung nicht nur beibehalten, sondern auf zwölf Monate ausgeweitet werden. „Aus dem Umstand, dass die Ausnahmeregelung bislang nicht stark zur Anwendung gekommen ist, darf nicht gefolgert werden, dass sie in schlechten konjunkturellen Zeiten nicht zum Rettungsanker für Langzeitarbeitslose werden könnte“, so die Wirtschaftsweisen.

Coachings bei fehlender Motivation, Durchhaltevermögen oder Selbstwirksamkeit

In Arbeit gekommen seien in den letzten Jahren vor allem Arbeitslose, „die eine vergleichsweise günstige Kombination“ der Eigenschaften Motivation, Durchhaltevermögen oder Selbstwirksamkeit aufwiesen. Hier können nach Meinung der Sachverständigen Coachings helfen, „bei denen Langzeitarbeitslose nach der Aufnahme einer Beschäftigung weiter betreut werden“, schlagen die Wirtschaftsweisen vor.

Im Übrigen interessant: Die bei fast allen Kapiteln des Gutachtens enthaltene „andere Meinung“ gibt es zum  Thema „verfestigte Arbeitslosigkeit“ nicht.

Zum Weiterlesen:

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2016/17