10. April 2014
(o-ton) Das Arbeitsministerium ermöglicht den Jobcentern erstmals, nicht verwendete Gelder in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen. 2014 stehen hierfür 325 Millionen Euro zur Verfügung. Aber: Die Jobcenter erhalten nicht die Beträge zurück, die sie im Vorjahr eingespart haben. Die Verteilung folgt der Logik der Eingliederungsmittelverordnung.