Ab Juli 2019 soll in Berlin mit dem „Solidarischen
Grundeinkommen“ ein Pilotprojekt für Langzeitarbeitslose an den Start gehen.
Bis zu 1.000 Personen sollen durch die öffentliche Förderung in unbefristete
sozialversicherungspflichtige Jobs vermittelt werden. Diese Arbeitsstellen
müssen zusätzlich und gemeinwohlorientiert sein.
Zum Abschluss des sogenannten 5.
Quartals auf dem Ausbildungsstellenmarkt hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) nun
Bilanz der Aktivitäten zur Nachvermittlung in Berufsausbildungsstellen gezogen.
Diese fällt insgesamt mager aus. Das Ziel der Nachvermittlung in eine
betriebliche Ausbildung erreicht nur etwa jeder Zehnte.
Über eine Million Erwerbstätige bezogen
im Oktober 2018 aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Vorschläge wie die vom
Münchener Institut für Wirtschaftsforschung oder des CDU-Abgeordneten Kai Whittaker
zielen auf eine Änderung der Zuverdienstregeln ab: Kleine Erwerbseinkommen
sollen vollständig auf den Hartz-IV-Satz angerechnet werden. Hunderttausende
wären hiervon betroffen.
Über eine Milliarde Euro, also 23
Prozent der Fördergelder, verwendeten die Jobcenter 2018 nicht wie vorgesehen
für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Stattdessen widmeten sie die Gelder in
ihren Verwaltungshaushalt um, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf
eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann hervorgeht. Das ist ein
neuer Rekord.
Im Jahr 2018
zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich rund 104.000 Personen in
Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung. Mit der Instrumentenreform 2012
wurden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der öffentlich geförderten
Beschäftigung massiv reduziert. Nach einem leichten Anstieg durch die
Bundesprogramme sind die Teilnehmerzahlen nun wieder gesunken.
Zu den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gehörten 2018 die
Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“, die Förderung von
Arbeitsverhältnissen (FAV) und die beiden Bundesprogramme Soziale Teilhabe und
zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter. Bei den
Arbeitsgelegenheiten sank die Teilnehmerzahl auf knapp 72.000 Personen. Der
Beschäftigungszuschuss (BEZ) wurde 2012 gemeinsam mit den Arbeitsgelegenheiten
in der Entgeltvariante zum Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)
zusammengefasst. Die FAV zählte 2018 rund 7.000 Teilnehmende.
Das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter führten 2016 und 2017 wieder zu einem leichten Anstieg der Teilnehmerzahlen. Beide Programme liefen jedoch im vergangenen Jahr aus. Im Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt wurden 2018 monatlich knapp 15.200 Teilnehmende gefördert. Im ESF-Bundesprogramm lag die monatliche Teilnehmerzahl 2018 bei knapp 8.000 Personen.
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