24. Mai 2019
2018 wurden rund neun Prozent der Erwerbsfähigen im Hartz-IV-System mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert. Diese sogenannte Aktivierungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr allerdings gesunken. Auch im Vergleich zum Förderanteil der Arbeitslosen im System der Arbeitslosenversicherung sind Menschen im Hartz-IV-System weit abgehängt.
Arbeitslose und Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sollen mithilfe von arbeitsmarktpolitischer Förderung die Abhängigkeit von Sozialleistungen überwinden, in Arbeit vermittelt werden oder zumindest wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Die Fördermaßnahmen richten sich also gleichermaßen an Arbeitslose in der Arbeitslosenversicherung (SGB III), an arbeitslose Hartz-IV-Bezieher (SGB II) sowie an alle anderen Menschen im Hartz-IV-System im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und der Rentenaltersgrenze. Tatsächlich erhalten diese Personen aber in sehr unterschiedlichem Maße Zugang zu den Fördermitteln der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das zeigen die Aktivierungsquoten der BA, die den Anteil der tatsächlich Geförderten an allen potentiellen Förderkandidaten beziffern.
Mit einem Förderanteil von 9,3 Prozent wurde 2018 nicht einmal ein Zehntel der Erwerbsfähigen im Hartz-IV-Bezug mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert. Bei den Arbeitslosen sowohl im Hartz-IV-System als auch (sehr viel deutlicher) in der Arbeitslosenversicherung sind die Anteile deutlich höher: Knapp jeder fünfte Arbeitslose im Hartz-IV-Bezug und fast jeder vierte Arbeitslose im System der Arbeitslosenversicherung nahm im Jahr 2018 an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil.
Im Vergleich mit dem Vorjahr ist die Aktivierungsquote von allen erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehenden wie auch der Arbeitslosen im Hartz-IV-System nun wieder gesunken. Gleichzeitig wurden 2018 anteilig mehr Arbeitslose im System der Arbeitslosenversicherung gefördert. Es scheint also immer noch eine Bevorzugung der Teilnehmer stattzufinden, die dem Arbeitsmarkt näherstehen und bei denen die Förderung potentiell schneller zu einer Integration in den Arbeitsmarkt führt. Arbeitslose im System der Arbeitslosenversicherung sind beispielweise deutlich seltener langzeitarbeitslos als Arbeitslose im Hartz-IV-Bezug. Neun von zehn Langzeitarbeitslosen wurden im Jahr 2018 im Hartz-IV-System betreut, wie aus der Arbeitslosenstatistik der BA hervorgeht. Für das laufende Jahr bleibt zu beobachten, inwiefern sich die neuen Instrumente aus dem Teilhabechancengesetz auf die Förderquoten im Hartz-IV-System auswirken.
Bis 2015 war die Förderquote im Hartz-IV-System deutlich gesunken. 2015 nahmen noch lediglich 8,6 Prozent der potentiellen Förderkandidaten im Hartz-IV-System an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil. Auch der Anteil der geförderten arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger erreichte 2015 mit 16,1 Prozent ihren Tiefststand. Die Aktivierungsquote der Arbeitslosen in der Arbeitslosenversicherung lag 2015 bei 20,6 Prozent. Sie war aber auch 2015 schon höher als im Vorjahr. An die Förderquoten der Jahre 2010 bis 2012 reichen die Quoten bei allen Fördergruppen aber immer noch nicht heran.
von Lena Becher
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