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Arbeitslosenverwaltung in Deutschland besonders teuer

27 Prozent der Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik entfallen in Deutschland auf die Verwaltung. Im Vergleich mit anderen EU-15-Staaten überdurchschnittlich viel. Das zeigen Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat.

Mehr als ein Viertel der Gelder, die in Deutschland in die aktive Arbeitsmarktpolitik fließen, entfallen auf die Verwaltung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie von finanziellen Leistungen an Arbeitslose. Im Vergleich mit anderen EU-15-Staaten, für die die Daten ebenfalls vorliegen, ist dieser Anteil extrem hoch. Es folgen Belgien, Österreich und Irland mit jeweils deutlich geringeren Anteilen der Verwaltungskosten von 16 beziehungsweise neun Prozent.

Finnland und Luxemburg hingegen wenden nur zwei beziehungsweise drei Prozent ihres Budgets für die Verwaltung auf – und stattdessen mit Anteilen von um die 90 Prozent deutlich mehr für arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. In Deutschland hingegen fließt mit 46 Prozent nicht einmal die Hälfte der Ausgaben in Maßnahmen. Stattdessen ist auch der Anteil, der für Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter aufgewendet wird, mit 27 Prozent vergleichsweise hoch.

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Aktive Arbeitsmarktpolitik: Deutschland investiert im EU-Vergleich nur wenig

Im Vergleich mit den Staaten der EU-15 investiert Deutschland, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP), mit 0,65 Prozent zudem nur wenig in die aktive Arbeitsmarktpolitik. Im Mittel gaben die EU-15-Staaten 0,8 Prozent ihres BIP aus (O-Ton berichtete).

Quelle: Eurostat, LMP Datenbank

Zur aktiven Arbeitsmarktpolitik zählen in der Labour Market Policy Datenbank von Eurostat die Arbeitsmarktservices, darunter Beratung und Arbeitsvermittlung sowie die mit den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und der Auszahlung der finanziellen Unterstützung für Arbeitslose verbundene Administration und die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen selbst. Maßnahmen umfassen unter anderem Kurse und Weiterbildungen, Einstellungsanreize für Arbeitgeber, öffentlich geförderte Beschäftigung und Rehabilitationsmaßnahmen. Hier wird für Deutschland nur ein Teil der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Schwerbehinderte erfasst, da sie zum größten Teil im Sozialgesetzbuch IX geregelt sind. Die Ausgaben für die finanzielle Unterstützung von Arbeitsuchenden zählen zur passiven Arbeitsmarktpolitik und wurden in der Auswertung nicht berücksichtigt. Die europäischen Vergleichsdaten beziehen sich auf das Jahr 2013.

Zum Weiterlesen:

Eurostat, LMP Datenbank