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DGB NRW will unbefristete geförderte Jobs für Langzeitarbeitslose bei den Kommunen

Der DGB NRW erweitert die Diskussion über einen sozialen Arbeitsmarkt um eine eigene Variante, den „neuen Sozialen Arbeitsmarkt“. 10.000 öffentlich bezuschusste Jobs für Langzeitarbeitslose sollen im Land geschaffen werden – unbefristet und nach Tarifvertrag entlohnt.  

Der DGB NRW plädiert für einen „neuen sozialen Arbeitsmarkt“. Auf dem Landesparteitag der SPD in Bochum stellte der Vorsitzende Andreas Meyer-Lauber die Vorstellungen des Gewerkschaftsbundes vor. Jahrelange Arbeitslosigkeit sei eines der dringendsten Probleme in Nordrhein-Westfalen. Bei Menschen, an denen die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes vorbei gehe, müsse die öffentliche Hand einspringen. Der DGB NRW schlägt daher vor, 10.000 unbefristete Stellen bei Kommunen beziehungsweise kommunalen Betrieben und Gesellschaften zu schaffen, die, entsprechend der gültigen Tarifverträge, sozialversicherungspflichtig entlohnt werden. Überall dort, wo notwendige Dienstleistungen in der Kommune wegen der klammen Kassen nicht durchgeführt würden, sei der Einsatz der Langzeitarbeitslosen denkbar, so Meyer-Laubner. „Von der Parkpflege bis zum Vorlesen im Altersheim sind viele Tätigkeiten denkbar, die das Leben der Allgemeinheit verbessern.“

Zur Finanzierungsmodell schlägt der DGB den Passiv-Aktiv-Transfer vor. Die Idee dahinter: Alle finanziellen Leistungen, die ein Hartz IV-Empfänger erhält, werden zusammengefasst und in einen Lohn umgewandelt. Aufgestockt wird dieser mit öffentlichen Zuschüssen und dem Geld, das mit der Arbeit erwirtschaftet wird. Der DGB schätzt, dass das Land NRW pro Arbeitsplatz und Monat etwa 1.100 Euro brutto zusteuern müsste. Auf der anderen Seite erzeugt der PAT aber auch Rückflüsse in Form von Steuern und Sozialabgaben und wirkt potentiell entlastend auf die Krankenkassen, wenn die gesundheitsfördernden Effekte von Erwerbsarbeit einsetzen.

Neu ist weder die Idee des Sozialen Arbeitsmarkts noch der Umwandlung passiver Leistungen in einen Lohn. Unter dem Motto „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“ fordern ihn Wohlfahrtsverbände bereits seit längerem. Zudem gab es Bundesratsinitiativen (O-Ton berichtete), Vorstöße einiger Abgeordneten (O-Ton berichtete) und Expertenanhörungen im Bundestag (O-Ton berichtete), aber bisher scheiterte die Umsetzung stets am Widerstand der Bundesregierung, denn die müsste die Hartz-IV-Leistungen für die Teilnehmenden freigeben und in einen Fonds einbezahlen.

Das hat auch der nordrhein-westfälische DGB auf dem Schirm, denn Meyer-Laubner sieht das Bundesland hier in einer Vorreiterrolle: „Wenn sich die Bundesregierung beim Passiv-Aktiv-Transfer querstellt, appelliere ich an die Landesregierung, das Programm trotzdem zügig zu starten. Als größtes Bundesland sollten wir ein deutliches Signal senden, dass wir uns um die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen kümmern.“

Prof. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz schätzt die Umsetzungschancen des DGB-Modells daher eher gering ein, denn NRW müsste die etwa 1.100 Euro pro Platz und Monat gegenfinanzieren und würde nicht von den Rückflüssen und Einsparungen profitieren, denn die fallen in anderen Bereichen des Steuer- und Sozialversicherungssystems an. „Vom Land wird hier also eine Art „Ausfallfinanzierung“ für andere Akteure erwartet – angesichts der Haushaltslage des Landes kann man die tatsächliche Bereitschaft des Landes dazu nüchtern als sehr unwahrscheinlich einschätzen.“, so Sell.

Und der Arbeitsmarktexperte sieht den Vorschlag aus einem weiteren Grund kritisch: Der Begrenzung auf Tätigkeiten bei den Kommunen. „An dieser Stelle ist die Fachdiskussion über eine notwendige Reform der öffentlich geförderten Beschäftigung schon seit Jahren wesentlich weiter entwickelt“, urteilt er und plädiert dafür, die Tätigkeitsfelder einer neuen öffentlich geförderten Beschäftigung „am, mit und im ersten Arbeitsmarkt zu realisieren“ (siehe Hilfe zur Arbeit 2.0). So bringe der Vorstoß des DGB das Thema zwar wieder einmal auf die Agenda, notwendig sei aber „größerer Sprung nach vorn“. Und bei mehr als 320.000 Langzeitarbeitslosen in NRW seien 10.000 Plätze auch eher ein Tropfen auf den heißen Stein.

Zum Weiterlesen:

DGB NRW: Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren

Sell, Stefan: Hilfe zur Arbeit 2.0. Plädoyer für eine Wiederbelebung der §§ 18-20 BSHG (alt) in einem SGB II (neu). Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 19-2016, Remagen 2016

Sell, Stefan, Ein „neuer“ sozialer Arbeitsmarkt? Auf alle Fälle ein weiterer Vorstoß hin zu einer auf Dauer angelegten öffentlich geförderten Beschäftigung für einen Teil der Erwerbslosen (25.09.2016)