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Diakonie positioniert sich zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“

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Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD plant die Einführung eines neuen Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ im Hartz-IV-System. Diakonie und der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration stehen diesem positiv gegenüber. In einem gemeinsamen Positionspapier formulieren sie ihre Ansprüche an das Instrument und fordern dazu grundlegende Reformen von Hartz IV.

Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD soll ein neues Regelinstrument Eingang in das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II, umgangssprachlich: „Hartz IV“) finden. Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ soll für bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose im Hartz-IV-Bezug über Lohnkostenzuschüsse die Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Finanzierung soll mit einer Aufstockung des Budgets für arbeitsmarktpolitische Förderung um eine Milliarde Euro jährlich sowie dem Passiv-Aktiv-Transfer erreicht werden (O-Ton berichtete).

Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration e.V. (EFAS) begrüßen das Vorhaben der Großen Koalition grundsätzlich. Allerdings formulieren sie in ihrem gemeinsamen Positionspapier auch konkrete Anpassungswünsche und Erwartungen an das Programm: Nach Ansicht von Diakonie und EFAS soll der Zugang zum Instrument für alle Hartz-IV-Empfänger geschaffen werden, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Unterbrechungen wie Erziehung, Pflege und kurze Beschäftigungen sollen hierbei nicht als Unterbrechung der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Die Diakonie fordert, dass die Teilnahme auf freiwilliger Basis erfolgt. Arbeitslose unter 25 Jahren sollten vom Programm ausgeschlossen werden, da für sie der Erwerb eines Schul- oder Berufsabschlusses Vorrang habe.

Ausgestaltung an Zielgruppe anpassen

Elementar ist nach Auffassung der Diakonie und EFAS, dass die geförderten Arbeitsverhältnisse bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern an die Verfasstheit der Zielgruppe des Instruments angepasst werden. So sollen die Arbeitsverhältnisse so arbeitsmarktnah wie möglich sein. Arbeitgebern solle ein pauschaler Lohnkostenzuschuss in Höhe von 100 Prozent des Arbeitgeber-Brutto gezahlt werden. Förderfähig sind nach Auffassung von Diakonie und EFAS nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Dabei sollen Teilnehmende auch Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erwerben.

Neben einer sozialpädagogischen Begleitung soll den Teilnehmenden auch der Erwerb von Qualifikationen ermöglicht werden. Diakonie und EFAS befürworten, dass die Begleitung der Arbeitslosen noch nach einem Ende des Lohnkostenzuschusses erbracht werden kann. Für Personen, die den Anforderungen einer marktnahen Beschäftigung nicht standhalten werden, fordern Diakonie und EFAS „individuelle, niedrigschwellige Hilfen“. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf Inklusionsbetriebe für Schwerbehinderte. Analog dazu könnte öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose realisiert werden.

Reformen im Hartz-IV-System

Diakonie und EFAS sprechen sich zudem für umfassende Änderungen des SGB II aus. Neben einer bedarfsgerechten Anhebung der Hartz-IV-Sätze plädiert die Diakonie für die Abschaffung von Sanktionen. Außerdem kritisiert sie die Vermittlungsstrategie in den Jobcentern. So würden aktuell langfristige und nachhaltige Integrationsstrategien dem vorrangigen Ziel, dass Arbeitslose jede zumutbare Arbeit annehmen müssen, immer noch häufig zum Opfer fallen.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Diakonie Deutschland und Evangelischer Fachverband für Arbeit und soziale Integration e.V., Position der Diakonie Deutschland und des Evangelischen Fachverbands für Arbeit und soziale Integration (EFAS) zur Ausgestaltung eines Regelinstrumentes „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“, 26.04.2018.