24. Mai 2018
Widersprüche und Klagen von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2017 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu wurde 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) stattgegeben, darunter knapp acht Prozent durch ein Gerichtsurteil oder einem Beschluss.
Grundsätzlich haben Hartz-IV-Bezieher die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ihres zuständigen Jobcenters Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Im Jahr 2017 wurden insgesamt rund 639.000 Widersprüche und knapp 112.000 Klagen im Bereich der Hartz-IV-Grundsicherung von den Jobcentern beziehungsweise Sozialgerichten abschließend bearbeitet. Knapp 36 Prozent der Widersprüche und 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben.
Geringere Erfolgsaussichten bei Klagen?
Je nach Informationsquelle sind die Erfolgsaussichten für Klagen im Hartz-IV-System deutlich geringer oder sogar höher im Vergleich zu Widersprüchen. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag vom 2. Mai 2017 werden beispielsweise für das Jahr 2016 rund 9.000 (teilweise) stattgegebene Klagen von Hartz-IV-Empfängern ausgewiesen (O-Ton berichtete).Hiernach läge die Erfolgsquote aus Sicht der Kläger bei 7,5 Prozent. Diese Angabe bezieht sich allerdings nur auf die Verfahren, in denen die Entscheidung mit einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss herbeigewirkt wurde.
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden weitere rund 39.000 Klagen im Jahr 2016 außergerichtlich (teilweise) im Sinne des Klägers entschieden. Bei Berücksichtigung der außergerichtlichen Einigungen lag die Erfolgsquote aus Sicht der Hartz-IV-Leistungsempfänger im Jahr 2016 und auch in 2017 jeweils bei knapp 40 Prozent.
Weniger Widersprüche und Klagen
Im Vergleich zu 2013 ist die Zahl von knapp 689.000 Widersprüchen und nahezu 135.000 Klagen deutlich um jeweils sieben beziehungsweise 17 Prozentpunkte gesunken. Dass weniger Klagen und Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter eingereicht werden, hängt sehr wahrscheinlich auch mit einem Rückgang des Hartz-IV-Bezugs in den letzten Jahren zusammen.
Außerdem hat sich die Zusammensetzung in der Gruppe der Hartz-IV-Empfänger bedingt durch die Fluchtmigration verändert, was sich ebenfalls auf die Fallzahlen auswirken könnte. Personen, die mit den gesetzlichen Vorschriften (noch) nicht vertraut sind, haben womöglich größere Probleme, ein Bewusstsein für ihre Rechte und Ansprüche zu entwickeln und dieses gegenüber dem Jobcenter geltend zu machen.
von Lena Becher
Zum Weiterlesen:
O-Ton Arbeitsmarkt, Falsche Zahlen zu fehlerhaften Hartz-IV-„Bescheiden“,12.01.2018.