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Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen gegen Sanktionen

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Widersprüche von sanktionierten Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus einer Bundestagsanfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht, wurden 37 Prozent aller Widersprüche gegen Sanktionen im Jahr 2016 (teilweise) stattgegeben. Klagen gegen Sanktionen sind zwar oft erfolglos, im Vergleich zu anderen Klagetatbeständen halten Sanktionen einer Überprüfung aber seltener stand.

Grundsätzlich haben Hartz-IV-Bezieher die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ihres zuständigen Jobcenters Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Dies gilt auch für Sanktionen, mit denen Hartz IV-Empfängern Zahlungen aus der Grundsicherung gekürzt oder (zeitweise) komplett gestrichen werden. Zu den Sanktionstatbeständen gehören Meldeversäumnisse, die Weigerung, ein Arbeitsangebot anzunehmen oder der Abbruch einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme.

Im Jahr 2016 wurden insgesamt über 650.000 Widersprüche und rund 120.000 Klagen im Bereich der Hartz-IV-Grundsicherung von den Jobcentern beziehungsweise Sozialgerichten abschließend bearbeitet. Bei über 35 Prozent der Widersprüche wurde zugunsten des Widersprechenden entschieden. Im Gegensatz dazu wurden nur rund acht Prozent der Klagen zugunsten des Klägers entschieden.

Quelle: Klagen und Widersprüche, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Bei den Sanktionen liegen die Erfolgsaussichten dabei höher als bei allen Entscheidungen. Von rund 5.000 Klagen und über 32.000 Widersprüchen gegen Sanktionen wurde jeweils 37 Prozent der Klagen und zehn Prozent der Widersprüche stattgegeben. Die Erfolgswerte bei allen eingereichten Klagen wurden damit jeweils um zwei Prozentpunkte überschritten.

Insgesamt weniger Klagen und Widersprüche

In den vergangenen Jahren waren die Erfolgsaussichten bei Klagen und Widersprüchen erheblich höher (O-Ton berichtete). Damals wurde noch mehr als jedem zweiten Widerspruch und mehr als jeder dritten Klage gegen Sanktionen stattgegeben. Im Vergleich zu 2013 ist die Zahl von rund 700.000 Widersprüchen und knapp 140.000 Klagen deutlich um jeweils zehn bzw. acht Prozentpunkte gesunken. Obwohl es in 2016 bei den erledigten Widersprüchen insgesamt im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Anstieg um knapp zwei Prozentpunkte gab, sind Widersprüche gegen Sanktionen weiterhin rückläufig. Während 2015 noch rund 60.000 Widersprüche gegen Hartz-IV-Sanktionen bearbeitet wurden, waren es 2016 nur noch rund 50.000.

Es ist gut möglich, dass der allgemeine Rückgang von Widersprüchen und Klagen zu einem großen Teil durch einen Rückgang des Hartz-IV-Bezugs einerseits und einen Rückgang ausgesprochener Sanktionen andererseits begünstigt wird (O-Ton berichtete). Bei der Diskussion über die Anzahl der ausgesprochenen Sanktionen sollte trotzdem immer noch berücksichtigt werden, dass ein Teil dieser rechtswidrig ausgesprochen wurde und vor Gerichten oder einer erneuten Prüfung durch die Jobcenter keinen Bestand hat.

Quelle: Klagen und Widersprüche, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Klagen und Widersprüche, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke, 02.05.2017.