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Hartz IV: Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen

Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2018 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) erfolgreich, darunter 8,5 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.

Grundsätzlich haben Hartz-IV-Bezieher die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ihres zuständigen Jobcenters Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt knapp 612.000 Widersprüche und rund 110.000 Klagen im Bereich der Hartz-IV-Grundsicherung von den Jobcentern beziehungsweise Sozialgerichten abschließend bearbeitet. Rund 35 Prozent der Widersprüche und 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben.

Geringere Erfolgsaussichten bei Klagen?

Je nach Informationsquelle sind die Erfolgsaussichten für Klagen im Hartz-IV-System deutlich geringer oder sogar höher im Vergleich zu Widersprüchen. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag vom 2. Mai 2017 werden beispielsweise für das Jahr 2016 rund 9.000 (teilweise) stattgegebene Klagen von Hartz-IV-Empfängern ausgewiesen (O-Ton berichtete). Nach dieser Zählweise hätte die Erfolgsquote aus Sicht der Kläger im Jahr 2018 bei 8,5 Prozent gelegen. Diese Angabe bezieht sich allerdings nur auf die Verfahren, in denen die Entscheidung mit einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss herbeigewirkt wurde.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden allerdings weitere rund 35.000 Klagen im Jahr 2018 außergerichtlich (teilweise) im Sinne des Klägers entschieden. Bei Berücksichtigung der außergerichtlichen Einigungen lag die Erfolgsquote aus Sicht der Hartz-IV-Leistungsempfänger im Jahr 2018 bei über 40 Prozent und damit sogar über der Erfolgsquote für Widersprüche.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Weniger Widersprüche und Klagen

Im Vergleich zu 2013 ist die Zahl von knapp 689.000 Widersprüchen und nahezu 135.000 Klagen deutlich um jeweils 13 beziehungsweise 22 Prozent gesunken. Dass weniger Klagen und Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter eingereicht werden, hängt sehr wahrscheinlich auch mit einem Rückgang des Hartz-IV-Bezugs in den letzten Jahren zusammen.

Außerdem hat sich die Zusammensetzung in der Gruppe der Hartz-IV-Empfänger bedingt durch die Fluchtmigration verändert, was sich ebenfalls auf die Fallzahlen auswirken könnte. Personen, die mit den gesetzlichen Vorschriften (noch) nicht vertraut sind, haben womöglich größere Probleme, ein Bewusstsein für ihre Rechte und Ansprüche zu entwickeln und diese gegenüber dem Jobcenter geltend zu machen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Statistik mit eingeschränkter Aussagekraft

Die Zahlen aus der BA-Statistik beziehen sich ausschließlich auf die 302 Jobcenter, die sich in gemeinsamer Trägerschaft (gE) der jeweiligen Kommune und der zuständigen Bundesagentur für Arbeit befinden. Für die 105 Jobcenter in rein kommunaler Trägerschaft (zkT) liegen keine Daten zu Widersprüchen und Klagen vor.

von Lena Becher



Zum Weiterlesen:

Klagen und Widersprüche, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Bundesagentur für Arbeit, Bundesagentur für Arbeit, Widersprüche und Klagen SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter, Januar 2016 – Dezember 2018.

O-Ton Arbeitsmarkt, Falsche Zahlen zu fehlerhaften Hartz-IV-„Bescheiden“,12.01.2018.

Bild: Colourbox.de